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Ratenzahlung im Handwerk

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Ratenzahlung ist oft der letzte Ausweg für Handwerker, an ihr Geld zu kommen. Das Angebot zur Teilzahlung kann aber auch neue Kunden bringen. Was in einen Kaufvertrag mit Ratenzahlung gehört: Dazu finden Sie hier Info und den Gratis-Download: Muster-Vertrag für Ratenzahlung. Foto: Andreas Breitling/Pixabay

Ratenzahlungsvereinbarung im Handwerk inkl. Vorlage

Beim Haus- oder Autokauf gang und gäbe: Kunden nutzen und genießen ihre neue Errungenschaft sofort und bezahlen sie Schritt für Schritt mit festen monatlichen Raten und einer Vertragslaufzeit nach Wahl. Um auf diese Weise finanziell flexibel zu bleiben, machen auch immer mehr Kunden einen Handwerker-Auftrag abhängig von einer Teilzahlungs-Vereinbarung. Worauf Sie als Handwerker achten sollten, erfahren Sie hier.

Was ist eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Während Kunden üblicherweise erbrachte Dienstleistungen des Handwerkers und/oder gelieferte Waren sofort und in einer einzigen Summe bezahlen müssen, erlaubt die Ratenzahlungsvereinbarung die Begleichung der Rechnung in kleineren, meist monatlichen Teilbeträgen.

In welchen Fällen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung für Handwerker sinnvoll?

Für eine Ratenzahlungsvereinbarung im Handwerk gibt es verschiedene Gründe:

1. Sie bieten Ratenzahlung als Marketinginstrument an.
Manche Handwerker werben um Kunden und Aufträge mit der Möglichkeit der Ratenzahlung. Mit diesem Angebot sprechen sie keineswegs nur wenig zahlungsfähige Interessenten an. Studien im Onlinehandel zeigten, dass die Ratenkaufoption neue Kundengruppen anlockt, Entscheidungen beschleunigt und Umsätze steigert. Handwerksbetriebe und Kundschaft regeln per Ratenzahlungsvereinbarung ganz individuell, wie der Rechnungsbetrag beglichen werden soll.

2. Sie versprechen sich von einem bisher unbekannten Kunden langfristig gute Aufträge.
Möchten Sie proaktiv mit einem interessanten Neukunden ins Geschäft kommen, werden Sie sicher zunächst seine Bonität prüfen. Klöpfer Kunden erhalten Bonitätsauskünfte als Klöpfer Service-Leistung. Wir organisieren für Sie den schnellen und diskreten Zugang zu Wirtschaftsauskünften und Informationen über die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden – Info auf www.kloepfer.de/service-leistungen. Möchten Sie trotz möglicherweise niedrigem Scorewert für diesen Kunden arbeiten, bieten Sie ihm Vorkasse, eine Teilzahlungsvereinbarung und/oder die Ratenzahlungsvereinbarung an und schützen sich so vor finanziellem Verlust.

3. Zahlungserinnerung, Mahnung – der Kunde zahlt trotzdem nicht
Manche Kunden können ganz schön stur sein und den Handwerker trotz Zahlungserinnerung und Mahnung auf seiner Rechnung sitzen lassen. Erkundigen Sie sich freundlich nach dem Grund. Steckt der Kunde gerade in einem finanziellen Engpass, kann der Antrag auf Ratenzahlung das Problem aus der Welt schaffen.

4. Das Gericht hat Ihren Kunden zur Ratenzahlung aufgefordert
Mancher Streit um eine Rechnung endet vor Gericht – dort kann eine sogenannte nachträgliche Vereinbarung der Ratenzahlung angeordnet werden.

Was sollte die Ratenzahlungsvereinbarung beinhalten?

Ob als Service-Angebt für Ihre Kunden, Entgegenkommen bei säumigen Schuldnern oder gerichtlich angeordnet: Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte selbstverständlich immer schriftlich festgehalten werden. Ein Ratenzahlungs-Muster mit der richtigen Formulierung der Ratenzahlung finden Sie am Ende des Beitrags zum gratis Download. In den Ratenzahlungs-Vertrag gehören

  • die Vor- und Nachnamen des Schuldners und der korrekte Firmenname des Gläubigers sowie die Anschriften der Vertragspartner und ihrer Vertreter.
  • Ihre Bankverbindung
  • Einwilligung des Schuldners in das Lastschriftverfahren
  • Angaben zum Forderungsgrund – alle offenen Rechnungen inkl. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag
  • bereits geleistete Teilzahlungen
  • zu zahlender Restbetrag
  • Zahlungstermine/Fälligkeit der Raten
  • Termin der ersten Ratenzahlung und der letzten Ratenzahlung
  • Höhe des Zinses
  • Sanktionen bei versäumter Ratenzahlung. Üblicherweise wird z.B. bei versäumter Ratenzahlung die gesamte Forderung unverzüglich fällig.
  • Notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis des Schuldners. Bezahlt Ihr Kunde seine Raten nicht, können Sie so direkt über einen Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken lassen, ohne ein Gericht zu bemühen. Dieses Schuldanerkenntnis verjährt erst nach 30 Jahren.
  • Verjährungsverzicht. Kann der Kunde nur geringe Raten leisten oder sogar erst deutlich später mit den ersten Raten beginnen, dann sollten Sie sich gegen eine Verjährung absichern. Dazu benötigen Sie einen Verjährungsverzicht. Anders als beim Schuldanerkenntnis brauchen Sie dazu keinen Notar.

Muster Ratenzahlungsvereinbarung: Kostenloser Download

Unsere gratis Muster-Ratenzahlungsvereinbarung brauchen Sie nur noch auszufüllen und mit den Unterschriften zu versehen.  Hier downloaden

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