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Versicherungen für Handwerker – Teil 2

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Teil 2: Lohnt sich eine Handy-Versicherung? Lesen Sie dazu den Klöpfer Ratgeber über Zusatz-Versicherungen und sinnvolle Ergänzungen von Versicherungsverträgen für Handwerker, Selbständige und Solisten. Jetzt informieren: Vier wichtige Vorsorge-Maßnahmen und eine Liste der unnötigsten Versicherungen. Foto: Volker Glaetsch - pixabay

 

Versicherungen für Handwerker: Mit welchen Versicherungen Sie Ihren Schutz erweitern sollten – und welche völlig unnötig sind.

Wer die Pflichtversicherungen und notwendigen Versicherungen für Handwerker, Selbständige und Solisten abgeschlossen hat, kann seinen Versicherungsschutz mit einigen sinnvollen Policen ergänzen. Daneben gibt es eine Reihe von Handwerker-Versicherungen, auf die Sie getrost verzichten können.

Wichtiger Zusatzschutz für Handwerker: Krankengeld-Versicherung

Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitsgeber, danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von etwa zwei Dritteln des Gehalts. Selbständige müssen bei langer Krankheit die ersten sechs Wochen erst einmal von ihren Rücklagen leben. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt die Krankenversicherung ein Krankentagegeld auch an selbständige Handwerker – aber nur, wenn sie einen entsprechenden Vertrag zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. Lesen Sie in unserem Klöpfer Ratgeber „Versicherungen für Handwerker – Teil 2“, welche Möglichkeiten es gibt und wo eine Falle für Sie lauert.

Vorsorge für Rechtsstreit: Gewerbe-Rechtschutzversicherung

Mit einem Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter oder mit dem Vermieter kann es zu ernsthaften Unstimmigkeiten kommen. Oft scheuen selbständige Handwerker den Gang zum Anwalt oder gar vor Gericht, weil sie die hohen Kosten scheuen. Gerade wenn sie (noch) wenig Rücklagen haben, kann ein Gerichtsverfahren Schreiner, Tischler, Zimmerer und Montagebetriebe finanziell ruinieren. Eine betriebliche Rechtschutzversicherung für Handwerker – die Firmenrechtschutzversicherung – übernimmt die Kosten für Anwalt, Zeugen, Gutachter und Gericht. Informieren Sie sich in unserem Versicherungs-Ratgeber, worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten.

Wenn Sie mit dem Transporter unterwegs sind: Autoinhaltsversicherung

Das Firmenfahrzeug ist meist bis oben hin vollgeladen mit Werkzeug und Ersatzteilen sowie Materialien, Bauteilen und Waren. Wird das Auto geklaut, ersetzt die Teilkasko-Versicherung das Fahrzeug – nicht aber den Inhalt. Möchten Sie den Inhalt Ihres Transporters versichern, benötigen Sie eine Autoinhaltsversicherung. Sie übernimmt Schäden oder Verlust durch Einbruch, Diebstahl und Raub, Brand-, Blitz- und Explosionsschäden, Schäden durch Vandalismus und höhere Gewalt sowie Schäden am Inhalt Ihres Firmenfahrzeugs, die durch Notbremsung, Achsenbruch und Zerplatzen von Reifen oder einen Unfall verursacht werden. Sie kommt auch für Schäden auf, für Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter beim Be- und Entladen passieren. Sogar bei Unterschlagung Ihres Firmentransporters leistet die Autoinhaltsversicherung Ersatz. Der Schutz der Autoinhaltsversicherung gilt für Güter im eigenen, gemieteten und geleasten Fahrzeug. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, ob der Verkaufspreis, der Neuwert oder der Zeitwert der Güter erstattet wird! Mehr dazu erfahren Sie in unserem kostenlosesn Ratgeber – Download hier unten auf der Seite!

Welcher Handwerker braucht eine Unfallversicherung? 

Eine Unfallversicherung leistet bei leichter oder schwerer Invalidität eine Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente. Selbstständige Handwerker haben Verdienstausfälle jedoch weitaus häufiger durch Krankheiten als durch einen Unfall. Dennoch kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein – es kommt auf Ihren ausgeübten Beruf und Ihre Freizeitbeschäftigung an. In der Unfallstatistik von 300 Berufen liegen Dachdecker auf Platz 2, Zimmerer auf Platz 8 und Tischler/Schreiner auf Platz 22. Früher passierten die meisten Unfälle an Abrichthobelmaschine, Tischfräsmaschine und Kreissäge. Durch technische Verbesserungen der Maschinen stehen diese Unfälle jedoch nicht mehr an der Spitze. Inzwischen gibt es deutlich mehr schwere Unfälle beim Gehen auf Betriebswegen und Abstürze – die Leiter ist heute das gefahrenträchtigste Arbeitsgerät in den Holzberufen. Dabei tragen fast ausschließlich nicht schadhafte Leitern die Schuld, sondern Verhaltensfehler. Allerdings muss man dazu sagen: Nur 10 Prozent aller Unfälle passieren auf Arbeitswegen und am Arbeitsplatz, über 60 Prozent aber im häuslichen Bereich und in der Freizeit. Wie Sie Ihr individuelles Risiko richtig einschätzen und Sie sich gesetzlich oder privat gegen einen Unfall absichern sollten, lesen Sie in unserem kostenlosen Ratgeber – jetzt hier downloaden!

Handwerker und Selbständige: Diese Versicherungen sind unnötig

Der Bund der Versicherten hat eine Liste von Versicherungen zusammengestellt, die für selbständige Handwerker und Solisten völlig unnötig sind: Sterbegeldversicherung: Deckt die Kosten der Beisetzung ab, so dass die Angehörigen nicht dafür aufkommen müssen. Oft erhält man jedoch nach Abzug von Verwaltungskosten weniger Kapital, als der Versicherte eingezahlt hat. Besser: ein Sparkonto. Krankenhaustagegeldversicherung: Die Police zahlt nur bei einem medizinisch notwendigen Krankenhaus-Aufenthalt, nicht bei langwierigen ambulanten Behandlungen. In den allerseltensten Fällen amortisieren sich die Einzahlungen. Besser: eine Krankentagegeld-Versicherung. Insassenunfallversicherung: Die Kfz-Haftpflicht ist für Fahrzeughalter ohnehin Pflicht. Ihre KFZ-Versicherung  zahlt, wenn sie einen Unfall verursachen und ein Fahrgast verletzt wird. Ist der Unfallgegner Schuld,  kommt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Ihres Fahrgasts auf. Handy-/Geräteversicherung: Smartphones, Tablets, Laptops, Computer oder Kameras können durch Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, bei Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden kaputtgehen. Eine Geräteversicherung ersetzt allerdings nicht den Neupreis, sondern den rapide sinkenden Zeitwert. Falls Sie eine Hausratversicherung haben: Möglicherweise sind Schäden bereits hier abgedeckt. Reisegepäckversicherung: Auf einen Messebesuch oder die Kundenfahrt des Holzhändlers packt man Koffer oder Reisetasche. Man muss schon auf den Koffern sitzen, damit die Reisegepäckversicherung wirklich einspringt, falls das Gepäck im Urlaub geklaut wird. Wer nicht ständig seine Taschen fest im Griff hat, dem unterstellt die Gesellschaft fahrlässiges Verhalten – und dann wird nicht gezahlt. Also fast nie. Möglicherweise ist Ihr Reisegepäck bis zu einer festgelegten Obergrenze in einer bestehenden Hausratversicherung versichert, wenn es aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird. Glasbruchversicherung: Eine zerbrochene Fensterscheibe wird Ihr Geschäft nicht in den finanziellen Ruin treiben. Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel an Privatgebäuden sind ohnehin über die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sinnvoll ist eine Glasbruchversicherung nur, wenn das Werkstattgebäude oder Ihre Ausstellung weitflächig verglast ist. Prüfen Sie jedoch vor Abschluss, ob der Schutz vor Glasschäden nicht schon in Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung enthalten ist.

Download: Vollständige Liste aller ergänzenden Handwerkerversicherungen.

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Pflichtversicherungen und notwendige Vorsorge für Handwerker, Selbständige und Solisten: Diese sechs Versicherungen sind wirklich wichtig! Lesen Sie den Klöpfer Ratgeber  Vorsorge und Versicherungen für Handwerker – Teil 1